Asylwesen
Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeiten klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.
Den Gemeinden werden nur Personen mit Bleiberecht (vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge) zugeteilt. Die Sozialen Dienste sind zuständig für die Betreuung dieser Personen. Die Betreuung umfasst finanzielle Unterstützung, Unterbringung, soziale und berufliche Integration sowie Beratung.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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