Todesfall
Anmeldung eines Todesfalles
Nach dem Gesetz ist die Wohngemeinde verantwortlich für das Begräbnis. Das Bestattungsamt Rorschach betreut ausschliesslich Todesfälle von in Rorschach wohnhaft gewesenen Personen.
Todesfälle von nicht in Rorschach wohnhaften Personen sind dem Betattungsamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu melden:
Bestattungsamt Berg
Bestattungsamt Goldach
Bestattungsamt Mörschwil
Bestattungsamt Rheineck
Bestattungsamt Rorschacherberg
Bestattungsamt St. Margrethen
Bestattungsamt Steinach
Bestattungsamt Thal
Bestattungsamt Tübach
Bestattungsamt Untereggen
Bestattungen von in Rorschach wohnhaften Personen
Das Begräbnis steht kostenlos allen in Rorschach wohnhaften Personen zu, ungeachtet der Konfession.
Mit dieser Wegleitung geben wir Ihnen einige Hinweise über das Bestattungswesen und darüber, welche Angelegenheiten frühzeitig erledigt werden können. Wir schlagen Ihnen folgendes Vorgehen vor:
- Bei einem Todesfall zu Hause
Benachrichtigen Sie Ihre nächsten Angehörigen. Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder seinen Stellvertreter. Von ihm erhalten Sie eine ärztliche Todesbescheinigung. Bei einem unnatürlichen Todesfall wird der Arzt die zusätzlich notwendigen Massnahmen einleiten. Der Arzt benachrichtigt die Todesfall-Betreuung. Diese wird auch das Einsargen des Leichnams veranlassen und Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
- Bei einem Todesfall in einem Spital oder Heim
Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Die Angehörigen von in Rorschach wohnhaft gewesenen Personen müssen sich nur mit dem Bestattungsamt Rorschach in Verbindung setzen.
- Bei allen Todesfällen
Sprechen Sie persönlich beim Bestattungsamt Rorschach vor und bringen Sie (bei Todesfällen zu Hause) die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein mit. Die Art der Bestattung und der Bestattungstermin werden dann festgelegt. Das Bestattungsamt ordnet - sofern nicht bereits erfolgt - die Lieferung des Sarges, das Einsargen und den Transport auf den Friedhof oder ins Krematorium an. Es vermittelt Ihnen auch den Kontakt zum zuständigen Pfarrer.
- Aufbahrungshallen
Beim Friedhof Rorschach befindet sich die Aufbahrungshalle, die während den Öffnungszeiten des Friedhofs geöffnet ist:
Neu über das ganze Jahr von 07:00 bis 20:00 Uhr
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtgärtnerei Rorschach.
- Bestattungsart entscheiden
Sofern der oder die Verstorbene nicht selbst eine Entscheidung getroffen hat, bestimmen die nächsten Angehörigen über die Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation). Der Wunsch der oder des Verstorbenen geht demjenigen der Angehörigen vor.
- Bestattungstermin und amtliches Inserat
In der Regel finden die Abdankungen um 09.30 Uhr oder 11.00 Uhr statt. Im Ostschweizer Tagblatt erfolgt eine amtliche Ankündigung der Bestattung.
- Private Todesanzeigen in der Tageszeitung können über die NZZ Media Solutions AG, Fürstenlandstrasse 122, Postfach, 9001 St. Galllen (inserate@tagblatt.ch oder https://www.trauerportal-ostschweiz.ch), abgewickelt werden.
- Bestattungskosten
Die Bestattungskosten werden von der politischen Gemeinde getragen, in welcher der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Die Bestattungskosten umfassen die Kosten für die Leichenschau, die amtliche Bekanntmachung des Todesfalls, die Lieferung des Sarges, das Einsargen und das Überführen des Leichnams auf den Friedhof innerhalb der zur Bestattung verpflichteten Gemeinde, das Bereitstellen, das Öffnen und das Schliessen des Grabes sowie z.T. dessen Bezeichnung.
Eine Bestattung von auswärts wohnhaft gewesenen Personen auf dem Friedhof Rorschach ist möglich, sie ist jedoch mit zusätzlichen Kosten je nach Bestattungsart verbunden. Die Stadtgärtnerei gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
- Grabmale
Die Vorschriften zur Ausführung von Grabmalen finden Sie in der Verordnung über den Friedhof und das Bestattungswesen (Friedhof-Reglement), welches Sie bei der Stadtgärtnerei beziehen können oder hier als pdf-Datei finden.
- Grabbepflanzung
Angehörigen ist die selbständige Grabbepflanzung (ohne Beizug eines Gärtners) gestattet. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der Unterhalt mit den Jahren nicht vernachlässigt wird. Als zweckmässig hat sich erwiesen, zulasten des Nachlasses einen Vertrag mit einer Gärtnerei abzuschliessen.
- Erbrechtliche Hinweise
Wenn Sie im Nachlass eine letztwillige Verfügung (Testament) finden, sind Sie verpflichtet, dieses beim Amtsnotariat St. Gallen zur amtlichen Eröffnung einzureichen. Bitte machen Sie das Bestattungsamt darauf aufmerksam, wenn die Erbfolge im Nachlass unklar ist, wenn Erben dauernd und ohne Vertretung abwesend oder wenn nicht alle Erben des Erblassers bekannt sind.
Kontakt
Goldacherstrasse 20
9400 Rorschach
Tel. 071 844 21 77
stadtgaertnerei@rorschach.ch
Hauptstrasse 29
9400 Rorschach
Tel. 071 844 21 47
zivilstandsamt@rorschach.ch
Erbbescheinigung
Eingesetzten und gesetzlichen Erben wird auf Antrag eine Erbbescheinigung ausgestellt. Darin wird bescheinigt, dass die Antragsteller - unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen - als Erben anerkannt sind.
Die Erbbescheinigung wird benötigt, um gegenüber Amtsstellen oder Dritten (Banken, Gläubiger, Schuldner usw.) die Erbberechtigung nachzuweisen. Die Bescheinigung ermöglicht einem, über die geerbten Vermögenswerte zu verfügen.
Die Erbbescheinigung wird ausgestellt durch das Amtsnotariat:
Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
Postfach 844
9001 St. Gallen
Telefon +41 58 229 37 24
Fax +41 58 229 46 60
info.afhn@sg.ch
Webseite
Hinterlassenenrente
Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.
Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle im Front Office bezogen werden.
Todesschein bestellen
Todesscheine dienen Angehörigen für die Meldung des Todesfalls an private Stellen wie z. B. Versicherungen, Banken, Krankenkasse usw. Meist genügt jedoch eine Kopie des Familienbüchleins oder eine Kopie der Todesmeldung des Bestattungsamtes. Bitte erkundigen Sie sich bei den privaten Stellen.
Einen Todesschein erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes, d. h. das Zivilstandsamt Rorschach stellt Todesscheine für Personen aus, die in Berg SG, Goldach, Mörschwil, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, St. Margrethen, Steinach, Thal, Tübach oder Untereggen gestorben sind.